Bausperre - 7. November 2022
- Unser Dorf
- 20. Nov. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Die Bausperre betreffend Bebauungsplan trat am 16.09.2021 in Kraft und gilt damit – sofern sie nicht vorher aufgehoben wird – bis zum 16.09.2023. Sofern der Grund ihrer Erlassung weiterhin besteht, kann sie einmal um maximal ein weiteres Jahr, damit bis zum 16.09.2024 verlängert werden. Derzeit wird der Bebauungsplan und die Teilbebauungspläneauf ihre Eignung zur Erfüllung der Raumplanungsziele geprüft. Hierfür werden Grundlagen erhoben und die gesetzlichen Handlungsspielräume mit der Aufsichtsbehördeabgestimmt. 2. Wer wurde seitens der Gemeinde mit den Änderungen des Bebauungs- und Flächenwidmungsplanes beauftragt? Bei der Prüfung des Bebauungsplanes und der Teilbebauungspläne wird die Gemeinde vom Raumplanungsbüro Andreas Falch unterstützt. Für den Flächenwidmungsplan besteht keine Bausperre. 3. Was sind die aktuellen Konzepte dazu? Geprüft wird insbesondere die Festlegung der Art der baulichen Nutzung nach §28 Abs. 3 lit.a RPG. Weiters wird die Festlegung des Wohnungsflächenanteils im Verhältnis zu anderen Nutzungen gemäß §28 Abs. 3 lit. d iVm § 33 RPG geprüft. 4. Was ist dieaktuelle Einschätzung der Erfolgsaussichten bei den Änderungen im Hinblick auf das Ziel, unsere Heimat vor dem Ausverkauf zu schützen? Mit den in Prüfung befindlichen Festlegungen im Bebauungsplan könnte ein weiterer Schritt zur Absicherung gegen spekulative Wirkungen auf den Bodenpreis gesetzt werden. 5. Bis wann ist mit einer Vorlage zur Beschlussfassung von den Änderungen durch die Gemeindevertretung zu rechnen? Eine Beschlussfassung innerhalb des Geltungszeitraums der Bausperre ist vorgesehen. Mag. Bruno Strolz bedankt sich bei der Fraktion Unser Dorf für die Anfrage im Hinblick auf die Bausperre betreffend Investorenmodell sowie bei Bürgermeister Gerhard Lucian für die Beantwortung der Fragen.
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